Statement zum Ende des “Publish-Stopps” in Deutschland

Letzte Änderung: 2020-05-11 10:25:50

Liebe Geocacher,

wir freuen uns Euch mitteilen zu können, dass in allen Bundesländern ein Ende des Publish-Stopps in Aussicht ist. Die unterschiedliche Ausbreitung des Covid-19 Virus und die jeweils damit einhergehenden Landesverordnungen, bringen mit sich, dass die regionalen Reviewer Teams zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen. Dies erfolgt immer in Rücksprache mit dem Geocaching HQ. Die Entscheidungen werden i.d.R. öffentlich auf den regionalen Wiki-Seiten dokumentiert. 

Aktuell gehen wir davon aus, dass die neuen Beschlüsse der Landesregierungen Lockerungen ergeben werden und dass daraufhin die Reviewer der einzelnen Regionen mit weiteren Überprüfungen- und Veröffentlichtungen beginnen werden. 

Pressekonferenz am 6. Mai 2020

Am heutigen 6. Mai wird sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Landesregierungen erneut beraten, und, so hoffen wir alle, weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen einleiten.
Die Reviewer der jeweiligen Regionen werden sich im Anschluss an die Pressekonferenz nochmal beratschlagen, und die weitere Vorgehensweise mitteilen.

Derzeit sind folgende Daten für den Publish-Start angedacht:

  • Baden-Württemberg: ab 11. Mai
  • Bayern: ab 11. Mai
  • Bremen: ab 7. Mai
  • Hamburg: ab 7. Mai
  • Hessen: ab 11. Mai
  • Niedersachsen: ab 7. Mai 
  • Nordrhein-Westfalen: ab 11. Mai*
  • Rheinland-Pfalz: ab 11. Mai
  • Saarland: ab 11. Mai
  • Schleswig-Holstein: ab 7. Mai

Wir hoffen dass nach der Pressekonferenz ein fixe Zusage von Terminen möglich ist, wir können es jedoch nicht garantieren. Zudem ist zu beachten, dass die Landesverordnungen nicht gleichzeitig überarbeitet werden. Daher kann es auch hier noch zu kleinen Verzögerungen kommen.

Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben den Publish-Stopp bereits am 4. Mai für beendet erklärt.

Sind danach noch weitere Einschränkungen zu erwarten?

Sofern keine Verschärfung der Corona-Situation im Allgemeinen eintritt, werden im Anschluss alle neuen Caches wieder ganz normal geprüft und gepublished. Bitte beachtet, dass es in einigen Regionen zu verlängerten Wartezeiten bei der Bearbeitung durch die Reviewer kommen kann, da sich in den letzten Wochen eine stattliche Anzahl von neuen Cachelistings angesammelt hat. Wir bitten diese Unannehmlichkeit zu entschuldigen.

Bis dahin noch eine Bitte an alle (neuen) Cache Owner

Wir möchten Euch bitten, die Zeit bis zur Veröffentlichung eurer Caches zu nutzen, um nochmal die Cachebehälter zu überprüfen, insbesondere dann, wenn sie schon vor einigen Wochen platziert wurden. Es kommt nicht selten vor, dass sich ein Versteck als ungeeignet erweist und die Dose entdeckt und entfernt wurde. Ein letzter Kontrollgang verkürzt zudem etwas die Wartezeit und steigert die Vorfreude auf den bzw. die ersten Finder. 🙂

Wie sieht es mit Events aus?

Derzeit gelten in den Bundesländern noch unterschiedliche Einschränkungen für Versammlungen. Solange diese nicht aufgehoben werden, werden keine neuen Events gepublished. Wir werden rechtzeitig mitteilen, wenn absehbar wird, dass die Versammlungsbeschränkungen gelockert oder gar aufgehoben werden. Es kann jedoch sein, dass dies noch eine Weile dauern wird und in der ersten Zeit danach besondere Hygienebestimmungen für Veranstaltungen gelten. 

In Abstimmung mit dem Geocaching HQ gelten folgende Regeln:

  • Events können erst dann wieder eingereicht werden, wenn die Versammlungsbeschränkungen aufgehoben wurden. 
  • Die Einreichungsfrist von 14 Tagen bleibt bestehen.
  • Bitte habt Verständnis, dass es hier keine Ausnahmen geben kann.

Wir bedanken uns für Euer Verständnis und die zahlreichen Zusprüche, die wir von Euch erhalten haben. 

* Einschränkung für NRW: Landkreise in NRW, bei denen die Lockerungen von der Landesregierung zurückgekommen wurden bzw. werden.

37 Kommentare

  • Hans-Walter der Gestalter

    Weiter so! Ihr macht das alles sehr gut. Die Gefahr ist groß! OBACHT!

  • Es stellt sich die Frage, warum in NRW die
    Lage am 10. Mai erst neu bewertet werden
    muss?

  • Für mich nicht ganz nachvollziehbar ist, dass gerade das Bundesland, welches bei allen Lockerungsmaßnahmen als erster “Hier” schreit, und auch eigene Lockerungsmaßnahmen, wie die “Öffnung der Möbelhäuser”, Alleingänge vollzieht, bei den Veröffentlichungen von neuen Caches nun ganz hinten ansteht. Gemeint ist NRW.

    • Leider schreit nur der Ministerpräsident und die Wirtschaft hier….. das ist leider nicht repräsentativ

  • Herbalwitch1965

    Ihr Reviewer macht einen großartigen Job! Ohne euch wäre unser Hobby nicht möglich. Ein HOCH auf alle, die sich ehrenamtlich engagieren.

    Wir überstehen auch schwierige Zeiten und lassen uns von einem Virus nicht das ganze Leben vermiesen. Es kommen wieder unbeschwerte Zeiten auf uns zu.

    Zur Pandemie: die Natur schlägt Alarm – lasst es uns allen eine Warnung sein!

  • Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung für NRW gilt bis einschließlich 10.05.2020. Die Reviewer für NRW werden über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Bearbeitung von eingereichen Cache-Listings und einen möglichen Start von Cache-Veröffentlichungen beraten, sobald die Landesregierung eine neue Coronaschutzverordnung erlassen hat (die dann voraussichtlich ab 11.05.2020 gilt). Aktuelle Informationen für NRW gibt es hier: https://wiki.groundspeak.com/display/GEO/Nordrhein-Westfalen

    • Erstmal ganz herzlichen Dank für die langersehnten Infos. Auch dass sich hier jemand bei der Aufbereitung sichtlich Mühe gegeben hat, trägt ein gutes Stück dazu bei, meinen Grimm abzutragen. Was NRW betrifft, sitze wir hier zwar weiterhin auf dem Trockenen, aber auch dort wird man hoffentlich nicht ewig auf einer roten Insel im gelb-grünen Meer hocken bleiben.

      Der Hinweis auf die geltende Verordnung ist in meinen Augen nach wie vor an den Haaren herbeigezogen. Bei flüchtiger Durchsicht sticht allein § 12 Absatz 2, wonach Zusammenkünfte von mehr als 2 Personen verboten sind. Ja, beim Cachen kann es passieren, dass man einen anderen Cacher trifft, insbesondere in den ersten Tagen nach dem Publish. In solchen Fällen hilft § 12a, wonach jede einsichtsfähige Person verpflichtet ist einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen einzuhalten. Offensichtlich sind manche Reviewer der Meinung, Cacher wären diesbezüglich nicht einsichtsfähig.

      Die in §12 der NRW-Verordnung geregelten Kontaktbeschränkungen sind übrigens bundesweit bis zum 5. Juni verlängert worden. Bei aller Freude darüber, dass man uns endlich mal angemessen informiert, könnte es also noch unabsehbar lange dauern, bis wir das Licht am Ende des Tunnels nicht nur sehen können, sondern auch endlich drin stehen.

    • Vorsichtige Nachfrage. Kann es sein, dass meine Antwort gelöscht worden ist?

    • Sorry, habe gerade gesehen, dass sie nicht gelöscht worden ist, sie wird mir allerdings auch nicht angezeigt. Egal, ändert vermutlich eh nichts.

  • Könnte sich vielleicht ein bayerischer Reviewer zu Wort melden, wie hier die weiteren Planungen aussehen?
    Eine Ausgangsbeschränkung gibt es ja auch in Bayern de facto nicht mehr.

    • Ein bayrischer Reviewer, die schwören doch alle auf ihren großen Führer und kuschen. Zitat: “es steht derzeit noch kein Datum fest. Weitere Infos folgen.” – Natürlich steht ein Datum fest: “Ab 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung” (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/) und mehr braucht es EIGENTLICH auch nicht ! Wenn die sich da nicht zu einem Publish Prozess durchringen können, dann warten sie halt bis zum nächsten Datum (Anfang Juni), aber bei der neuen ‘Maßzahl’ von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohne in 7 Tagen sind wir bis dahin eh im nächsten Lockdown.

      • Wundert mich ebenfalls auf welcher Grundlage jetzt noch Reviews und Publishes zurückgehalten werden.

        • Die Reviewer werden sich sicherlicht nicht anders (oder schneller) entscheiden, wenn man sie unter Druck setzt.

          Ich sehe es für Bayern auch so, dass alle Grundlagen für die Aufhebung des Publish-Stopps seitens der Regierung geschaffen wurden. Es steht aber ja da: “Die Reviewer beraten sich und teilen uns das Ergebnis mit”. Nachdem sie sicherlich auch noch ein Privatleben haben (außer Reviewer sein), wird es vermutlich keine Prio 1 Sondersitzung geben. Die Chance sollten wir ihnen in jedem Fall gewähren. Sie machen das ja auch alles freiwillig.

          In dem Wiki für Bayern steht ja auch, dass der Publish-Stop erst mal bis 10.05.2020 gilt. Vielleicht wollen sie daran festhalten und die ursprüngliche Regelung nicht kippen und fangen ab 11.05.2020 wieder an uns mit frischem Material zu versorgen.

          Ich denke nicht, dass wir noch bis Juni warten müssen. Aber das ist nur ein persönliches Gefühl meinerseits!

          Auch denke ich nicht, dass wir in einen weiteren Lockdown kommen. Es wird zukünftig auch Regional entschieden. Wenn die “Maßzahl” in z.B. München erreicht wird, dann wird nicht ganz Bayern in einen Lockdown gezwungen, sondern eben nur “München”.

          Die Zahlen sind im tägl. Statusbericht des RKI nachzuvollziehen und nachzulesen. Die sehen sehr gut und stabil aus. Deutschlandweit gibt es nur 14 Regionen die > 25 Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100000 Einwohner sind, und davon nur 2 größer 50.

          Aufgrund der Gesamtsituation halte ich persönlich einen weiteren Lockdown für äußerst unwahrscheinlich. Und wenn dann, wie gesagt, sowieso nicht mehr so wie wir es erlebt hatten!

          Ich denke, es gibt einen großen Publish-Stau und freue mich schon riesig auf das zukünftige finden von vielen neuen Dosen in der Homezone. 🙂

  • Die Karte find ich echt spannend. Das gleiche – teils unlogische – Durcheinander wie in der großen Politik.
    Ich dachte wir können das besser.
    Schade…

    • Genau an dieses Durcheinander der Politik müssen wir uns aber nun einmal halten.

  • Ihr macht einen tollen Job, vielen Dank dafür!

    Nur eine kleine Anmerkung.. Wenn ich mir die Grafik und die durchgehend roten Punkte bei ein paar Bundesländern anschaue, dann stimmt der Satz in der Einleitung aber nicht wirklich „…dass in allen Bundesländern ein Ende des Publish-Stopps in Aussicht ist.“ ??

  • Major Briggs

    Danke für die ausführliche Information!

    Beste Grüße
    Major Briggs

  • Ihr macht super Arbeit und sorgt mit Verstand dafür, dass einige, die damit scheinbar nicht gesegnet sind, sich zurückhalten müssen. Lasst euch von dem Gejammer und Gemecker bitte nicht beeinflussen!

    • Selber mal Verstand einschalten, würde ich sagen und lieber argumentieren statt zu beleidigen. Bei einer Ausgangssperre wie in Bayern oder einem ausdrücklichen Verbot von Freizeitangeboten wie in Hessen ist ein Publishstopp gerechtfertigt. In NRW und anderen Bundesländern hat es weder das eine noch das andere je gegeben.

      Sich von Reviewerseite nur bei denen zu bedanken, die das eigene Handeln unterstützen, finde ich übrigens auch nicht so dolle. Die große Mehrzahl derer, die sich hier und anderswo dem Lob nicht anschließen mochten, sind trotz allen Ärgers sachlich geblieben. Ihre Äußerungen gehören anders als Beleidigungen auch zu einer fruchtbaren Diskussion.

      • Die bis einschl. 10.05.2020 gültige Coronaschutzverordnung für NRW enthält u.a. auch ein Verbot für Angebote von Freizeitaktivitäten sowie Regelungen für Veranstaltungen und Versammlungen.

        Auszug aus der CoronaSchVO NRW:

        “… § 3 Freizeit-, Kultur- und Vergnügungsstätten
        (1) … die folgenden Angebote sind untersagt:

        2. … Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), …

        § 11 Veranstaltungen und Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen

        (2) Alle anderen Veranstaltungen und Versammlungen bleiben bis auf weiteres untersagt, …

        § 12 Zusammenkünfte und Ansammlungen, Verhalten im öffentlichen Raum

        (2) Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen sind untersagt. …”

        Die Reviewer für NRW werden die Lage und Verordnungen weiterhin beobachten und bewerten. Wenn die Behörden ihre bisher erlassenen Verordnungen verändern, werden sie über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Bearbeitung von eingereichten Cache-Listings und einen möglichen Start von Cache-Veröffentlichungen beraten. Aktuelle Informationen für NRW gibt es hier im regionalen Geocacaching.com-Wiki: https://wiki.groundspeak.com/display/GEO/Nordrhein-Westfalen

        • Mit dem Zitieren des Verbots von Freizeitangeboten habe ich wohl ein Eigentor geschossen, aber schön, mal wahrgenommen zu werden und Gegenargumente zu lesen. Warten wir ab, was der 10.05. bringt.

  • In Hessen gilt weiterhin, dass “Anbieter von Freizeitaktivitäten” ihr Angebot einzustellen haben.
    Welcher Punkt der Landesverordnung hat sich also so geändert, dass hier am dem 11.05. wieder gepublishet werden darf?
    Wir haben aus dem oben zitierten Grund unsere Caches deaktiviert.
    Daher die Frage, auf welches bisherige Verbot in der Landesverordnung sich die Reviewer bezogen haben.

    • Hallo Dirk,

      beruflich befasse ich mich derzeit mehr als mir lieb ist mit den Verordnungen der 16 Bundesländer und der Situation um das omnipräsente Thema. Vorab, bitte habe Verständnis, dass mir die Zeit fehlt, auf Nachfragen einzugehen, aber die Finger juckten mir zu sehr, dir zumindest kurz und verständlich zu antworten, weil ich dem Aktionismus mancher Owner (in Form des Deaktivierens) und Reviewer (in Form des bis gestern uneingeschränkten Publish-Stops) argumentativ gegensteuern möchte.

      Die für dein Bundesland Hessen gültigen Verordnungen kannst du dir hier im Wortlaut in einer konsolidierten Fassung durchlesen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

      Die Antwort auf deine Frage ergibt sich aus der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Stand: 4. Mai 2020). Dort heißt es:

      § 1
      (1) Die nachfolgenden Einrichtungen, Betriebe, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen oder einzustellen:
      […]
      3. Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten,
      […]
      9. alle weiteren, nicht an anderer Stelle der Verordnung genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels […].

      Die Katalogtatbestände des § 1 Abs. 1 der hessischen VO sind allesamt dem Einzelhandel vergleichbar. Man erkennt dies an der Lektüre der von mir in eckigen Klammern ausgeblendeten Teile und der Formulierung in Nr. 3 und Nr. 9: “Anbieter von Freizeitaktivitäten” werden in einem Atemzug mit Freizeitparks genannt, weil es sich um andere kommerzielle Anbieter handeln muss, die mit Freizeitparks ansatzweise vergleichbar sind.

      Im Übrigen macht Nr. 9 deutlich, worum es in § 1 Abs. 1 insgesamt geht: Um Verkaufsstellen des Einzelhandels. Nach dem Sinn und Zweck der Norm sind daher Angebote erfasst, bei der bestimmungsgemäß eine Vielzahl von Menschen auf engstem Raum gegen Entgelt zusammenkommen könnte. Dazu gehört Geocaching offensichtlich nicht, zumal FTF-Rudel bereits durch Mindestabstandsregelungen verboten sind.

      Schlussendlich enthält die Verordnung – wie auch die der anderen Bundesländer – massive Einschränkungen grundrechtlich gewährleisteter Rechte, die mehr als nur für eine vorübergehende Zeitspanne ohne Beschlussfassung des jeweiligen Landesparlaments – also in verfassungsrechtlich bedenklicher Art und Weise – einseitig durch die Landesregierung gefasst wurden. Aus diesem Grund muss die VO – Transparenzgebot – zumindest so präzise und für juristische Laien verständlich wie möglich sein. Auch das ist ein weiteres Argument, warum Geocaching in Form des Wanderns an der frischen Luft einzeln, mit Haushaltsangehörigen oder im Rahmen der gestern beschlossenen Lockerungen (rechtlich) derzeit unbedenklich ist.

      Eine Studie in Heinsberg, also dem massiv nach einer Karnevelssitzung von Corona betroffenen Landkreis hat übrigens gezeigt, dass bislang keine Übertragungen des Virus in Supermärkten, in Restaurants oder auch beim Friseur nachgewiesen worden seien (https://www.deutschlandfunk.de/covid-19-wie-lange-sich-das-coronavirus-auf-oberflaechen.1939.de.html?drn:news_id=1127028) und diese werden doch etwas häufiger frequentiert als Logbücher von Geocaches.

      Geocaching dient derzeit – wie auch schon immer – dazu,
      1. den Kopf in jeglicher Hinsicht an der frischen Luft freizubekommen (sei es von Arbeitsaus-/-überlastung, Kurzarbeit über alle Branchen hinweg, unfreiwilliger Kinderbetreuung),
      2. im Gegensatz zum heimischen Couchsurfing an der frischen Luft Abwehrkräfte zu bilden, damit das Immunsystem so gut wie möglich für die 2. Welle gerüstet ist,
      3. den Familien- und partnerschaftlichen Zusammenhalt zu stärken
      4. und sicherlich so vielem mehr 😉

      In diesem Sinne: Happy Hunting und ich würde mich freuen, wenn Owner ihre Caches nicht deaktivieren bzw. wieder öffnen würden.

  • Dirk, genau die gleiche Frage kann man bzgl. Bayern auch stellen.

    Der von dir genannte Punkt hätte je nach Lesweise ja bedeuten können, die Platform komplett zu sperren. Denn während der kompletten Zeit war GS trotzdem Anbieter von Freizeitaktivitäten wenn man cachen gehen kann, halt nur nicht bei neuen Caches.
    Es ist also “alles weitergelaufen” mit der offiziellen “Rechtfertigung”, dass ja nix neues kommt. Und grade in dieser Zeit gab es sicher Familien, die sich ein neues Hobby gesucht haben, was GS durch zukünftige Premiumaccounts wieder Geld in die Taschen spielt.

    Ich fasse nochmal zusammen: die Regelung auf die sich die Reviewer beziehen heißen eigentlich klar: Komplette Einstellung des Angebots.

    Gemacht wurde : Weiterlaufen lassen mit geheuchelter Besorgnis um die Gesundheit.

    Ich glaube dass GS sich da rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegt.

  • Danke Michael, dass war endlich mal eine wohl für alle verständliche Darstellung der aktuellen (Rechts-)Lage.
    Ob das aber etwas an den aktuellen Handlungsweise der GC-Akteure ändert, bezweifel ich sehr stark. 🙁

  • Ich denke nicht, dass GS sich rechtlich auf dunkles Eis begibt.

    Warum auch? Im Grunde ist jeder Mensch für sich selbst verantwortlich und hat für sich selbst zu schauen:
    – Darf ich das überhaupt?

    Groundspeak bietet eine Plattform mit Caches an. Nicht mehr und nicht weniger.
    Groundspeak gibt keine Garantie dafür, dass ein Cache am z.B. 25.04.2020 von jedem erreicht werden kann und darf!

    Groundspeak braucht es im Grunde auch gar nicht zu interessieren ob es aktuell Ausgangssperren gibt, ob das Gebiet Regional gesperrt ist, … etc.

    Egal wo etwas liegt oder egal wo etwas veröffentlicht wurde: Jeder Mensch muss soviel Eigenverantwortung mitbringen und die Umgebung im Auge zu halten:
    – Darf ich zu diesem Zeitpunkt diesen Ort erreichen: Ja oder Nein.

    Falls Nein: Macht sich diese Person strafbar, und auf keinen Fall Groundspeak!

    Mit deiner Argumentation würde sich jeder Badeseebetreiber strafbar machen, der während einer Ausgangssperre das Wasser nicht aus dem See lässt.
    Mit deiner Argumentation würde sich jede Gemeinde die eine Parkbank aufgestellt hat, und während einer Ausgangssperre nicht abgebaut hat strafbar machen.
    …. das könnte man unendlich weiter führen.

    Strafbar macht sich derjenige, der eine Straftat begeht, und nicht derjenige der eine Datenbank für mögliche Freizeitaktivitäten zur Verfügung stellt!

  • Die Realität sieht aber leider so aus das viele Menschen keine Eigenverantwortung haben und sich nicht an die einfachsten Dinge halten.

    Bestes Beispiel heute mein Onkel und Nachbar. Wie so oft fand da heut im Gartenhaus ein Rentnertreffen statt. Erst über eine Stunde am Biertisch sitzen, ratschen und essen, danach noch ein paar Stunden gemeinsam ums Lagerfeuer sitzen und ein Bier nach dem anderen.

    Alle Ü65, also Risikopatienten, alle aus unterschiedlichen Haushalten….

    Theoretisch praktisch nach bayr. Verordnungen war mein Onkel Veranstalter einer Coronaparty, damit mit 5000 Euro Strafe dabei und jeder Besucher mit 150 Euro.

    Am liebsten hätte ich was gesagt aber um des Friedens willen… Verwandschaft als Nachbar da brauchts keine Feinde mehr.

  • Auszug aud er Wiki Seite zu Bayern:
    “Wenn bis dahin von Seiten der bayerischen Behörden entsprechende Maßnahmen aufgehoben werden…”

    Welcher Teil der Maßnahmen soll denn das sein, der da geändert werden muß, DAMIT wieder Caches veröffentlicht werden ?

  • Die Auslegung bzgl. “Angeboten von Freizeitaktivitäten” ist schon sehr seltsam, wo sogar kommerzielle Spielplätze in NRW öffnen dürfen…

    Es ist auch kein Argument, dass sich manche nicht an die Verordnung halten. Dazu gibt es ja Vorschriften und Bußgelder. Es ist nicht in der Verantwortung der Reviewer, die Einhaltung zu kontrollieren.

    BTW: Da das Leistungsangebot aktuell stark eingeschränkt ist, bekomme ich doch sicher 50% Rabatt auf die nächste Mitgliedschaft…

  • Was ich nach dem Lesen dieser vielen Beiträge nicht verstehe, ist folgendes.
    Wieso ist es, nach welchen Verordnungen oder Anordnungen auch immer, verboten neue Caches zu legen (veröffentlichen), bestehende aber weiter zu betreiben? Das passt irgendwie nicht zusammen. Entweder ist Groundspeak als Betreiber dieser Plattform verantwortlich oder nicht.

  • Da hast du absolut recht.
    Die Gründe habe ich oben beschrieben.

  • Zu der ganzen “C-Geschichte” (ich kann den Namen schon nicht mehr hören) habe ich natürlich auch eine eigene Meinung. Warum aber unser Hobby eingeschränkt wird, verstehe ich allerdings überhaupt nicht, bei dem keine Massenansammlungen stattfinden. Gesundheit durch frische Luft mit Vitamin D wird durch das Cachen doch gefördert und selbst wenn jemand die Verstecke “verseuchen würde” dürften die Viren bis zum nächsten mal erledigt sein (ich leg in mein TB-Hotel vielleicht eine Schutzmake und Desinfektionsmittel rein ).. was Genaues weiß man halt nicht. Die Reviewer und alle Maskenträger handeln jedenfalls vorschriftsmäßig. Danke dafür und es sollte auf ein paar Tage nicht mehr drauf ankommen. Hoffe dass die Götter vom RKI und unsere Superpolitiker uns Geocachern wohlgesonnen sind 😉

  • Wir haben den 21.05. und bei mir wurde noch nichts freigeschaltet.
    Möchte den reviewer nicht nerven.
    Wie sieht es bei Euch aus?

    • Wandern4Pfoten

      Dito, bei mir auch nichts. Ist mein erster eigener versteckter Cache. Oder wäre, wenn es dann mal soweit wär. Ich will auch keinen nerven, aber es wäre toll, wenn man wüsste ob überhaupt etwas passiert? Ich war Anfangs so euphorisch und jetzt, gucke jeden Tag rein, aber nichts.

      • Es werden ganz normal wieder Geocaches freigeschaltet. Sehr wahrscheinlich kommt deiner auch bald an die Reihe und es ist nur die normale Wartezeit.

  • Chefkoch Dano

    Folgendes gilt ab Montag im Land Hessen:

    “Bei Einhaltung aller Hygienemaßnahmen sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern ohne Genehmigung durch das Gesundheitsamt wieder möglich.”

    Ist dies nun eine Aussage um Events wieder stattfinden zu lassen oder ist es trotzdem immer noch nicht möglich?