Kein Kavaliersdelikt!

00001-08-dez

Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Aus aktuellem Anlass informieren wir, dass der Einsatz einer Fremdsoftware (Robot, Spider, Scraper, Webcrawler), um Informationen zu Geocaches abzugreifen und diese automatisch zu loggen, den Betrieb der Webseite massiv stört. Eine Nachfrage bei Groundspeak ergab, dass es sich hierbei um einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen (Terms of use) Punkt C und D gehandelt hat. Der Server bei Groundspeak ist das Herzstück unseres Hobbys! Der Einsatz einer solchen Software ist automatisch auch ein Angriff auf die Webseite. Der Zugriff auf die Webseite darf nur mit einer Software erfolgen, die eine gültige API (Lizenz) besitzt.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass solche Handlungsweisen untersagt sind und Angriffe auf Webseiten einen Straftatbestand (gemäß StGB § 202 a, § 202 b § 202 c) darstellen. Das Vorliegen einer solchen Straftat kann sowohl von Seiten deutscher als auch US-Behörden verfolgt werden, wenn er zur Anzeige gebracht wird. Auch wer dazu maßgeblich und wissentlich beiträgt, z.B. durch Bereitstellung entsprechender Software, kann hierbei bestraft werden. Ein Ausschluss vom Spiel ist dabei nicht unüblich.

Immer wieder kommt es dazu, dass Cacher wissentlich und unwissentlich gegen die ‚Terms of use‘ verstoßen. Deshalb sei allen Geocachern wärmstens empfohlen, sich die aktuellen Nutzungsbedingungen der Plattform ‘Geocaching.com’, die auch in deutscher Sprache verfügbar sind, nochmals anzuschauen und zu beachten.

Servatius Sebaldus

Geocaching.com Volunteer Reviewer

32 Kommentare

  • Moin moin,

    dann wäre es nett, wenn Groundspeak auch API Lizenzen ausgeben würde. Als Programmierer ist man doch darauf angewiesen, über die Webseite auf Geocaches zuzugreifen.

    Viele Grüße,
    Dimi

  • Warum werden keine Namen genannt?

    • Was für Namen? Von den Programmen?
      Hier sollte sich auch der jeweilige Programmierer an Groundspeak wenden, ob sie sein Programm erlauben.

      • Ja, ansonsten könntet ihr euch den ziemlich schwammigen Eintrag gleich sparen. Ohne konkret zu wissen um was es geht, nützt diese Warnung keinem Groundspeak-User. Es bleibt, wie so oft, heiße Luft.
        Ich wünschte mir hier häufiger etwas mehr Nachdruck und Verbindlichkeit seitens der Reviewer.

        Frohes Jagen
        Hans

        • Dieser Artikel wurde mit Groundspeak abgesprochen. Nähere Infos sollte man deshalb auch dort erfragen.

          Wir Reviewer sind für die Freischaltung der Caches zuständig. Dies hier war also eine Info.

          Ich denke schon, dass diese Info nützlich ist. Einige Pappenheimer wissen genau was sie tun, sind sich aber vielleicht der möglichen Konsequenzen nicht im klaren.

  • Ich benuzte auf dem PC GC-Tour GC-Tour. Gehört das dazu?

    Gruß

    Henny-R

    • Kann ich nicht sagen. Bitte direkt an Groundspeak wenden oder an den Programmierer.

  • Es ist zwar im Großen und Ganzen klar, was gemeint ist, aber der Text ist halt einfach, sagen wir mal, nicht optimal geschrieben, z.B.

    “Der Zugriff auf die Webseite darf nur mit einer Software erfolgen, die eine gültige API (Lizenz) besitzt.”

    Erstmal, API und Lizenz sind zwei komplett verschiedene Dinge. Sollte also besser API-Lizenz oder so ähnlich heissen. Aber unabhänging davon. Dieser Satz verbietet im Prinzip den Zugriff auf die Webseite mit einen normalen, üblichen Webbrowser (also Internet Explorer, Edge, Chrome, Safari, Firefox….)

  • Super Sache :-(! Und wie bitteschön kann ich als unbedarfter User erkennen, ob eine von mir verwendete Software eine “gültige” API-Lizenz hat?

    Viele Grüße
    Gerald

    • Bevor jetzt die Standardantwort “Kann ich nicht sagen. Bitte direkt an Groundspeak wenden oder an den Programmierer.” kommt, soll ich tatsächlich bei jedem Tool vorab bei GC anfragen, ob das den Richtlinien entspricht? Na die werden sich in Seatle bestimmt freuen über diesen Tipp.

    • OK => https://www.geocaching.com/mobile/partners/
      Nicht-OK => alle anderen.
      Man muß allerdings einräumen, daß diese Liste nicht mehr ganz aktuell ist. Das HQ glänzt also auch nicht gerade in Bezug auf Kommunikationsfreundlichkeit. 🙁
      Merke: Plane qualis dominus, talis et servus

      Frohes Jagen
      Hans

      • Danke, den Link habe ich gestern gesucht.

      • Das ist die Liste der Applikation, welche die “offizielle API” benutzen (dürfen). Zuätzlich darf man aber offensichtlich mit einem Browser auf die geocaching.com Webseite zugreifen. Bliebe die Frage, was alles als “Browser” bezeichnet werden kann. Aber das geht hier wohl technisch zu weit.

        • Naja, das erlaubte Browsen mit einem Browser auf der Webseite ist ja wohl so offensichtlich (die Seiten sind ja schlußendlich extra dafür gebaut worden), daß man deren Verwendung nicht explizit erwähnen muß.

          Hans

        • So steht es aber nicht oben im Artikel. Dort steht, dass man auf die Webseite nur mit Lizenz zugreifen darf. Dass das nicht so gemeint ist, ist mir selber klar. Aber ich finde, wenn man schon mit Paragrafen um sich schmeisst, dann sollte der Inhalt auch exakt, präzise und richtig sein.

      • Demnach wäre das gefühlt meistgenutzte Tool c:geo auch böse?

        • Ja, und das auch völlig zu recht, den das automatisierte, maschinelle Abrufen der Webseiten (c:geo “beschafft” die Daten, indem es der Website vorgaukelt ein Browser zu sein) ist unerwünscht. Dafür wurde letztendlich ja die Api geschaffen.

          Hans

        • Spendiere noch ein n. 😉

        • Tja, da ist sie wieder die Frage: was ist ein Browser, und was nicht?
          Laut Wikipedia ist ein Browser: “Webbrowser oder allgemein auch Browser (engl. [ˈbɹaʊ̯zə(ɹ)], to browse, ‚stöbern, schmökern, umsehen‘, auch ‚abgrasen‘) sind spezielle Computerprogramme zur Darstellung von Webseiten im World Wide Web oder allgemein von Dokumenten und Daten.” (https://de.wikipedia.org/wiki/Webbrowser)

    • Wenn das API verwendet wird, musst Du den Zugriff auf Deinen Account vor der ersten Nutzung einer App oder einer Website zulassen. Dazu wirst Du auf eine Geocaching.com-Bestätigungsseite weitergeleitet.

  • Und ohne jetzt Jurist zu sein: “StGB § 202 a, § 202 b § 202 c” und beziehen sich auf “Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind”. Mit meine Account habe ich aber Zugriff auf diese Daten, also sollte ich nicht mehr “unberechtigt” sein.
    Aber wie gesagt, ich kenn mich nur technisch einigermaßen aus, aber nicht juristisch.

  • Ich persönlich halte den Hinweis auf einen Straftatbestand (gemäß StGB § 202 a, § 202 b § 202 c) in Bezug auf WebCrawler und Spider etwas “gewagt”, da in den zitierten Paragraphen die Einschränkung “… Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt” gemacht wird und beim Crawlen und Spidern ja gerade die eigenen Daten geladen werden sollen. Hier hätte ich mir im Artikel die Information zu lesen gewünscht, wie genau der Straftatbestand vom Autor begründet wird.

    Zum Thema GC-Tour, welches ein Greasemonkey-Script ist, möchte ich anmerken, dass bei diesen Scripten überwiegend die Daten vom Nutzer über den Browser geladen werden und vom Script anschließend im Speicher verändert werden … In wie fern dies gehen die Terms of Use verstößt, würde mich brennend interessieren …

    Just my 2 cents,
    Jörg

  • sorry, noch eine Frage: Wo finde ich denn “die aktuellen Nutzungsbedingungen der Plattform ‚Geocaching.com‘” auf deutsch? Ich finde nur die Guidelines, und die auch “nur” hier, und nicht auf geocaching.com.

    Danke

    • Keine Ahunung.
      Aber das dürfte auch ohne Übersetzung zu verstehen sein:
      ” You agree not to:

      Use any robot, spider, scraper or other automated means to access our services for any purpose without our express written permission.”
      Damit ist Software, die automatisch Webseiten aufruft und den Content sammelt, auf der “Liste der Bösen”. 😉

      • Darum geht es mir nicht. Es wird behauptet, es gäbe eine (offizielle?) deutsche Übersetzung, aber bis jetzt habe ich die noch nicht gefunden, und niemand konnte mir einen Hinweis geben, wo ich die finden kann.
        Dass “manche” Software, je nach Verwendung, evtl. gegen Teile der Terms Of Use verstoßen könnte, ist ein anderes Thema.

    • Also die Guidelines findest du auch direkt auf der Webseite geocaching.com

      Da Geocaching ein Suchspiel ist, scheint das auch für die Webseite zu gelten. Ich habe jetzt selbst gerade nach einem direkten Link gesucht.

      https://www.geocaching.com/about/guidelines.aspx

      Wenn du im Menü – Spielen auf einen “Verstecke einen Geocache” gehst, findest du einen Link zu den Richtlinien. Sie erscheinen auf deutsch, wenn du die Webseite per Sprachwahl auf Deutsch gestellt hast.

      Die Nutzungsbedingungen findest du ganz, wirklich ganz unten auf der Webseite.

      https://www.geocaching.com/account/documents/termsofuse

      • mindestens D4 würd ich sagen 😉

        Danke, kommt davon, wenn man alles auf Englisch laufen hat

  • Mal kurz off topic: Ich finde es toll, dass sich hier auch noch jemand die Zeit nimmt, jeden Kommentar zu prüfen, und auch eher kritische Kommentare freigeschaltet werden.
    *Daumen hoch*