Genügt der Inhalt einer Informationstafel oder eines Artikels (in der Literatur bzw. Internet) als Cachebeschreibung aus?

Oft findet man vor Ort Informationstafeln, die als Cachelisting ausreichen. Man darf diese nur nicht 1:1 abschreiben oder gar abfotografieren. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Es spricht nichts dagegen, den Inhalt mit eigenen Worten wiederzugeben und die Infotafel als Quelle im Listing zu nennen. Das gilt ebenso für Artikel in der Literatur und im Internet (Bspw. Wikipedia.org)