Fledermausschutz vom 1. Oktober bis 31. März – Bitte beachten

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Ab dem 1. Oktober tritt wieder Bundesnaturschutzgesetz §39 Abs. 6 in Kraft. Dies bedeutet, dass es nicht gestattet ist, das Höhlen in der Zeit von 01.10. – 31.03. betreten werden dürfen.

Oft ist es so, das in Höhlen seltene Tiere leben oder überwintern. Bekanntestes Beispiel sind überwinternde Fledermäuse. Deshalb sollten Höhlen im Winter möglichst nicht betreten werden und dort liegende Cache am besten für diese Zeit (01.10. – 31.03.) entfernt werden. Das Betreten ist nach Bundesnaturschutzgesetz §39 Abs. 6 verboten.

Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen; dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche.

Dies sollte man als Geocacher auch bitte einhalten. Hier geht es um Tier- und Naturschutz und das sollte weit vor jeder Dose stehen. Für alle Suchenden gilt: Geocacher müssen leider draußen bleiben. Für alle Owner von Höhlen, Stollen, Bunker und ähnlichen Caches gilt: Bitte sammelt eure Stages ein (damit wird das Suchen trotz Verbot unterbunden), damit nicht doch gesucht wird. Deaktiviert euren Cache und schickt ihn in den wohlverdienten Winterschlaf. Geht mit gutem Beispiel voran.

Weitere Infos

Fledermäuse benötigen ihren Winterschlaf zum überleben. Schon kleinste Störungen, können dazu führen das die Tiere sterben. Bitte riskiert so was nicht.